1. Allgemeine Bestimmungen
Verträge für Lieferungen von Geräten, Programmen, Daten, Dienstleistungen und sonstigen Waren kommen ausschließlich auf der Grundlage nachstehender Bedingungen zustande. Der Vertragspartner erkennt diese bei Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung an, auch wenn diese Bedingungen seinen eigenen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise widersprechen. Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen Bestätigung der Firma EDV & Service Ges.m.b.H, im folgenden EDV & Service genannt. Alle Abweichungen von diesen Bedingungen sind für die Firma EDV & Service unverbindlich, auch wenn die Firma EDV & Service diesen Abweichungen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Angebote und Bestellungen
Angebote, Bestellungen, Liefermöglichkeiten und -fristen sind freibleibend. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt in jedem Falle vorbehalten.
3. Urheber- und sonstige Schutzrechte, Export
Die Firma EDV & Service behält sich sämtliche Eigentums- und Urheberrechte an Dokumentationen, Computersoftware und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne schriftliche Einwilligung der Firma EDV & Service dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie unverzüglich an die Firma EDV & Service zurückzugeben. Handelt es sich bei den gelieferten Produkten um Artikel, bei denen sich die Urheberrechte ganz oder teilweise im Besitz Dritter befinden, so werden diese Urheberrechte ebenfalls ausdrücklich, auch ohne schriftliche Bestätigung, vom Geschäftspartner anerkannt. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger Schutzrechte kann die Firma EDV & Service nicht haftbar gemacht werden. Sämtliche gelieferten materiellen und immateriellen Produkte sind zur ausschließlich Benutzung in Österreich bestimmt. Ein etwaiger Export bedarf der schriftlichen Zustimmung durch die Firma EDV & Service.
4. Lieferungen und Lieferfristen
Alle von der Firma EDV & Service angegebenen Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Die Lieferfrist beginnt mit dem Ausstellungstag der Bestätigung und gilt als eingehalten, wenn die Ware bis zum Ende der Lieferfrist den Sitz der Firma EDV & Service verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft der Ware gemeldet ist. In keinem Fall begründen Überschreitungen der Lieferfristen einen Rücktritt vom Vertrag.
5. Versand
Der Versand erfolgt in der Regel ab Sitz der Firma EDV & Service. Alle Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers bzw. Empfängers, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber bzw. Empfänger über, sobald die Ware das Lager der Firma EDV & Service verlässt. Die Festlegung der Versandform, des Versandunternehmens und des Versicherungswertes der Sendung behält sich die Firma EDV & Service vor. Der Empfänger bzw. Auftraggeber erkennt dieses mit der Auftragserteilung an. Besondere, vom Auftraggeber bzw. Empfänger gewünschten Versandformen, -arten und Versicherungswerte sind der Firma EDV & Service im Voraus, spätestens jedoch mit der Bestellung in schriftlicher Form anzuzeigen. Die Kosten des Versandes gehen auf jeden Fall zu Lasten des Empfängers bzw. Auftraggebers.
6. Preise, Zahlung und Fälligkeit
Die jeweiligen Preise verstehen sich – falls nicht schriftlich anders vereinbart – ab Sitz Firma EDV & Service. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet die Firma EDV & Service Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.
7. Eigentumsvorbehalt
Die jeweiligen Preise verstehen sich – falls nicht schriftlich anders vereinbart – ab Sitz Firma EDV & Service. Sie sind mit Auslieferung der Waren sofort und ohne Abzug fällig, sofern nicht auf der Rechnung andere Bedingungen vereinbart wurden. Skonto und sonstige Rechnungsabzüge sind unzulässig. Auch eine Zahlung vor der Fälligkeit der Rechnung berechtigt nie zum Abzug etwaiger Beträge. Die Rechnung wird mit Ablauf der Zahlungsfrist in voller Höhe fällig. Der Auftraggeber bzw. Empfänger gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug, auch wenn der Zahlungsausgleich nicht angemahnt wird. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnet die Firma EDV & Service Verzugszinsen in Höhe von 1% vom Rechnungsbetrag pro Monat. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart wurden, werden aufgrund der zum Tage der Auslieferung gültigen Preislisten berechnet. Wechsel werden nicht angenommen. Die Aufrechnung oder die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche ist unzulässig.
8. Garantie und Haftung
Die Gewährleistungszeit beträgt grundsätzlich sechs Monate, die Garantieleistungen sind schriftlich auf der Auftragsbestätigung fixiert. Bei Kaufleuten gilt eine 14-tägige Übernahmegarantie als vereinbart. Mängelrügen oder Reklamationen jeglicher Art sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der gelieferten Produkte der Firma EDV & Service schriftlich anzuzeigen. Der Empfänger bzw. Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt der Lieferung zu prüfen bzw. prüfen zu lassen. Unterläßt der Empfänger bzw. Auftraggeber diese Überprüfung oder Mängelrüge, so ist die Firma EDV & Service bei einem etwaigen Mangel oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften berechtigt, die Reklamation zurückzuweisen. Nach einer Reklamation sind die gelieferten Produkte in jedem Fall der Firma EDV & Service zugänglich zu machen bzw. auf Verlangen der Firma EDV & Service an sie zur Überprüfung bzw. Beseitigung des angezeigten Mangels auf Kosten des Empfängers bzw. Auftraggebers zurückzuliefern. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Firma EDV & Service auf Austausch, der Reparatur oder der Vergütung des Kaufpreises des mangelhaften Produktes oder Teilproduktes. Für die Beseitigung des Mangels ist Firma EDV & Service eine angemessene Frist zu setzen. Sonstige Forderungen, insbesondere Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen. Leistet der Hersteller der gelieferten Produkte Garantie, so ist diese für den Umfang der Gewährleistung maßgebend. Für sämtliche Mängel oder Beschädigungen sowie Folgeschäden, die auf unsachgemäßer Handhabung oder Bedienung zurückzuführen sind, können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden. Verbrauchsmaterialien und sogenannte Verschleißteile wie Toner, Farbbänder, Datenträger, Magnetköpfe usw. sind grundsätzlich von jeglicher Gewährleistung ausgeschlossen. Insgesamt beschränkt sich die Gewährleistung bzw. Haftung ausschließlich auf die Funktionsfähigkeit und zugesicherten Eigenschaften der gelieferten Produkte. Für mittelbare und unmittelbare Schäden und Folgeschäden an anderen Produkten, Daten, Datenträgern und sonstigen Gegenständen, die durch die Nutzung der gelieferten Produkte entstehen, haftet die Firma EDV & Service in keinem Fall. Es bleibt dem Empfänger bzw. Auftraggeber vorbehalten, sich gegen solche Schäden zu versichern. Für Beratung, soweit kein schriftlicher Beratungsvertrag abgeschlossen wurde, wird grundsätzlich keine Haftung übernommen.
9. Rücktritt
Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag besteht für den Empfänger bzw. Auftraggeber nicht. Tritt die Firma EDV & Service vom Vertrag aus irgendwelchen Gründen zurück, können keine Schadenersatzansprüche gegenüber der Firma EDV & Service geltend gemacht werden.
10. Nebenabreden und Teilwirksamkeit
Mündliche Vereinbarungen sind grundsätzlich unverbindlich. Dies gilt auch für die Abrede, auf schriftliche Bestätigungen oder Vereinbarungen zu verzichten. Sollten vorstehende Bestimmungen teilweise unwirksam sein oder gegen geltendes Recht verstoßen, so bleiben damit alle anderen Bestimmungen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist dann durch diejenige rechtsgültige zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung unter kaufmännischen Gesichtspunkten am nächsten kommt.
11. Gerichtsstand, Erfüllungsort und gültiges Recht
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma EDV & Service. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie alle daraus entstehenden und seine Wirksamkeit betreffenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma EDV & Service soweit es sich bei den jeweiligen Vertragspartnern um Vollkaufleute handelt. Rechtsstandort ist Österreich, auch wenn sich der Empfänger oder Auftraggeber mit Sitz nicht in Österreich befindet.